SICHER BERATEN. GEFAHR GEBANNT.
UNSER GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER – STETS FÜR SIE DA
Jens Hagen ist seit über zehn Jahren als Gefahrgutbeauftragter tätig und Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle erforderlichen Tätigkeiten im Rahmen einer Bestellung. Er deckt sämtliche Anforderungen umfassend ab, einschließlich der verpflichtenden Personalschulung gemäß ADR 1.3. Auf Wunsch unterstützt er Sie auch bei der Stoffprobeentnahme nach PN98 sowie bei der jährlichen Überprüfung Ihrer firmeneigenen ortsbeweglichen Großcontainer (DGUV 214-016/-017) und Gefahrgutbehälter (BAM GGR 002). Darüber hinaus bietet er Hilfe im Bereich verschiedener eANV-Portale an.
WANN IST EIN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN?
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm gemäß der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) Pflichten als Beteiligtem zugewiesen werden, ist es verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.“ (GbV §3 Abs. 1) Ob Sie die Ihnen zugeteilten Aufgaben und Zuständigkeiten nach Gefahrgutrecht bewusst oder unbewusst ausüben, hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Es gibt jedoch wenige Ausnahmen. Gerne beraten wir Sie dazu, ob eine dieser Ausnahmen auf Ihr Unternehmen zutrifft.
WAS TUN WIR ALS GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER FÜR SIE?
- Erstanalyse und Gefahreneinschätzung: Durchführung einer Risikobewertung
- Empfehlung zur Risikominimierung: Maßnahmenvorschläge zur Verringerung festgestellter Gefahren
- Regelmäßige Kundenbesuche: Mindestens zweimal jährlich, inklusive An- und Abfahrt und eine Stunde vor Ort
- Sicherungsplan: Erstellung eines Sicherungsplans basierend auf den Gefahrguteigenschaften
- Beratung zu Verpackung und Ausstattung: Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Verpackungen oder Ausstattung
- 24/7-Rufbereitschaft bei Gefahrgutfragen: Für schnelle Unterstützung bei Zwischenfällen
- Schulungen nach ADR 1.3: Maßgeschneiderte Schulung für beteiligte Personen in Ihrem Unternehmen
- Jahresbericht gemäß §8 Abs. 5 GbV: Erstellung eines Berichts zur Dokumentation und Übersicht
WELCHE VORTEILE BIETET IHNEN EIN EXTERNER GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER?
- Freie Ressourcen und Unabhängigkeit: Sie halten Ihre Mitarbeitenden frei von zusätzlichen Gefahrgutaufgaben und müssen sich auch bei Mitarbeiterwechseln nicht um Ersatz kümmern.
- Aktuelles Fachwissen: Wir bilden uns kontinuierlich im Gefahrgutrecht weiter, bleiben stets auf dem neuesten Stand und bringen unser Wissen direkt in Ihr Unternehmen ein.
- Regelkonformität und Sicherheit: Mit unserer Unterstützung setzen Sie die Gefahrgutvorschriften sicher um und minimieren das Risiko von Bußgeldern.
- Neutraler Blick von außen: Wir analysieren Ihre Prozesse aus einer neutralen Perspektive und unterstützen Sie gezielt bei der Optimierung.
- Kostensicherheit und Planung: Unsere Leistungen bieten Ihnen planbare und vorhersehbare Kosten, wodurch Sie Kostensicherheit für Ihr Unternehmen erhalten.
FORDERN SIE IHR ANGEBOT AN!
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein freibleibendes Angebot und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Gefahrgut zur Verfügung.